Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen treten nur bei einer Buchung in Kraft.

1. Abschluss des Reisevetrags

Mit der Anmeldung bietet der Kunde Indian Ocean Travel den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder via Internet vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Indian Ocean Travelzustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluß wird der Veranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von dem Veranstalter vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt.

2. Ihre Urlaubsbuchung

Sie können Ihren Urlaub buchen und Angebote auf dieser Website wahrnehmen, nur wenn sie noch verfügbar sind.

Es kann auch sonstige Beschränkungen einiger Angebote geben, aber diese werden Ihnen detailliert im speziellen Angebot offeriert. Eine Buchung wird von unserer Seite per E-Mail bestätigt, allerdings rechtmäßig gebucht ist nur durch ersichtlichen Zahlungseingang der jeweiligen Anzahlung oder eine signierte Buchungsbestätigung in Form eines Faxes. (Ausnahmen, z.B. bei kurzfristiger Buchung, behalten wir uns vor). Indem wir das tun, akzeptieren wir somit die Buchungsbedingungen. Falls Sie für eine Gruppe buchen, akzeptieren Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen im Auftrag der Gruppe. In Folge dessen, werden wir Ihnen eine Bestätigung in Form einer Rechnung zusenden, um die Details Ihres Urlaubs nochmals zu überprüfen.

Indem Sie für eine Gruppe buchen, sind Sie voll verantwortlich für das Bezahlen der Gruppenrechnung. Indem Sie im Auftrag dieser Gruppe buchen, vertreten Sie jedes teilnehmende Gruppenmitglied und bestätigen, dass jedes Mitglied der Gruppe unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.

Bei irgendwelchen Unstimmigkeiten bzw. nicht richtigen Angaben,uns bitte schnellstmöglich kontaktieren.

3. Ihr Reisepreis

Die Preise auf der Webseite sind als Richtlinie zu betrachten und nicht genau festgelegt. Wir behalten uns das Recht vor, einige der Preise von Zeit zu Zeit zu ändern. Vor der Bestätigung Ihrer Buchung teilen wir Ihnen den genauen Preis mit, sowie die auf der Webseite angebotenen Dienstleistungen.

Bei einer Buchung wird mit Vertragsabschluss eine Anzahlung von 30 v.H.( 30%) des Gesamtreisebetrages fällig, abhängig von Buchwert und Auflagen des Eigentümers kann dies auch variieren, jedoch wird dies auf der Rechnung detailliert aufgezeigt. Zahlungsziel der Anzalung beträgt 7 Tage ab dem Erhalt der Rechnung, dieses kann jedoch nach Absprache auch variieren. Der restliche Betrag Ihrer gebuchten Reise ist 14 Tage vor Reiseantritt bei aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig.

In Ausnahmefällen oder unter gewissen Umständen können unsere Geschäftspartner anomale Annullierungsbedingungen auferlegen, in denen z.B in der Hochsaison bei kurzfristiger Buchung eine höhere Anzahlung zu entrichten wäre. Dies wird Ihnen jedoch vor Buchung bekannt gegeben.

Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist Indian Ocean Travelnach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und ggf. Schadensersatz zu verlangen.

4. Leistungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf der Webseite, bzw. in der Ihnen zugesandten Buchungsbestätigung.

Die Prospekthaftung ist bindend für den Veranstalter, jedoch behalten wir uns ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluß evtl. Änderungen zu erklären und den Reisenden darüber vorher zu informieren.

Abweichende Leistungen aus anderen, eigenen Prospekten der Leistungsträger sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, sind nur verbindlich, wenn sie mit der Reisebestätigung von Indian Ocean Travelausdrücklich bestätigt werden.

Für Fremdleistungen anderer Unternehmen, die ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden, wie z.B. Nur-Flug, Mietwagen, Ausflüge und sonstige Veranstaltungen, haftet Indian Ocean Travelnicht als Reiseveranstalter. Die Haftung für Vermittlungsfehler ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

5.Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Indian Ocean Travel. Der Kunde ist angehalten den Rücktritt schriftlich zu erklären.

Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen fordern. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen.

Indian Ocean Travelkann diesen Anspruch auch unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie des gewöhnlich möglichen Erwerbs durch etwaige anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen entsprechend der nachfolgenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren.

In jedem Fall bleibt es den Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass Indain Ocean Travel im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.

5.1.1 Generelle Stornogebühren:
Bei Stornierung einer Reise fallen nach Abschluss des Reisevertrages folgende Stornogebühren an:

– bis 14 Tage vor Reisebeginn 30 v.H. des Gesamtpreises (30%)

– ab dem 14. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise werden 100 v. H. des Gesamtpreises.

5.1.2 Gesonderte Stornogebühren:
Für die Unterkünfte Villa Tres Joli, Villa Mascareignes, Bon Azur, Bel Azur
 und Cape Point gelten folgende Stornogebühren:

- in der Hochsaison ab 30 Tage vor Anreise 100% des Gesamtpreises

- in der Zwischensaison ab 20 Tage vor Ankunft 25%, 15 Tage vor Ankunft 50% und 5 Tage vor Ankunft 75% des Gesamtpreises

- in der Nebensaison ab 20 Tage vor Ankunft 30% und 15 Tage vor Ankunft 75% des Gesamtpreises.

Für die Unterkunft Lakaz Chamarel sind die folgenden Stornogebühren zu beachten:

- 21-7 Tage vor Ankunft 50% des Gesamtpreises

- 6-1 Tage vor Ankunft 75% des Gesamtpreises

- am Tag der Ankunft 100% des Gesamtpreises.

Für die Unterkunft White Oaks sind die folgenden Stornogebühren zu beachten:

- 45 Tage vor Ankunft 50% des Gesamtpreises

- ab dem 44igsten Tag vor Ankunft 100% des Gesamtpreises.

Wir behalten uns jedoch vor, diese Bedingungen zu Gunsten des Kunden zu ändern.

Bitte beachten Sie: Diese Kosten wären durch den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung vermeidbar.

5.2 Werden auf Kundenwunsch nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit stehende Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart oder -klasse vorgenommen (Umbuchung), ist Indian Ocean Travel berechtigt unter Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Buchung zu erheben:

bis 14. Tag vor Reiseantritt 30 v.H. des Reisepreises

ab dem 14. Tag vor Reiseantritt gilt die Umbuchung als Reiserücktritt und wird entsprechend 5.1. gehandhabt.

Unterkünfte mit gesonderten Stornobedingungen sind hiervon leider ausgenommen. Wir behalten uns jedoch vor,
diese Bedingungen zu Gunsten des Kunden zu ändern.

Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5.1 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.

5.3 Bis zum Reisebeginn (unter Berücksichtigung des für die Organisation erforderlichen Zeitraums) kann der Reisende verlangen, daß statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Indian Ocean Travelkann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

Tritt eine dritte Person in den Vertrag ein, so haftet er und der Reisende gegenüber Indain Ocean Travel als Gesamtschuldner für den Reisepreis und durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

6. Änderungen unter bestimmten Umständen

Wir hoffen, dass wir keine Änderungen mit Ihrer Urlaubsreise vornehmen müssen jedoch, da unsere Reisen viele Monate im Voraus geplant werden und sowohl höhere Gewalt als auch sonstige Umstände dadurch nicht einberechnet werden können behalten wir uns das Recht vor Änderungen vorzunehmen. Wir werden Sie natürlich unverzüglich mit irgendwelchen Änderungen vertraut machen, und Ihnen evtl. Alternativen anbieten.

 7. Stornierung unter bestimmten Umständen

Unser Ziel ist es Ihre Reise wie gebucht Ihnen zur Verfügung zu stellen. Unter bestimmten Umständen behalten wir uns allerdings das Recht vor Ihre Reise zu annullieren.

Falls wir außer Stande sind, die gebuchte Reise Ihnen anbieten zu können, haben Sie ein Anrecht auf Wandelung der Reise, auf eine gleichwertige Unterkunft/ Reise, bzw. Rückerstattung des gezahlten Betrages.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

 9. Festgestellte Mängel

Falls irgendwelche Probleme während Ihres Urlaubs auftreten, informieren Sie bitte die Rezeption bzw. den zuständigen Verwalter (Besitzer) oder unseren Repräsentanten in dem jeweiligen Urlaubsort. Hier wird man bestrebt sein Ihnen so schnell wie möglich behilflich zu sein.

Gegebenenfalls das Problem könnte nicht vor Ort gelöst werden, benötigen wir eine detaillierte Beschwerde, diese können Sie dann unserem Repräsentanten übergeben oder uns direkt zukommen lassen.

Falls Sie dieses einfache Procedere versäumen, haben wir nicht mehr die Möglichkeit Ihre Beschwerde zu untersuchen und zu berichtigen, dies vermag Ihre vertraglichen Rechte womöglich beeinflussen.

Falls Ihre Beschwerde nicht vor Ort gelöst werden kann, haben Sie innerhalb von 28 Tagen Zeit, gemessen ab dem Tag Ihrer Rückkehr, unserem Kundenservice ein dementsprechendes Schreiben zukommen zu lassen.

10. Unsere Haftung Ihnen Gegenüber

Wir übernehmen die volle Verantwortung unserseits, um für Sie sicherzustellen, dass Sie auch die gebuchte Qualität und Dienstleistungen, die angeboten werden, erhalten.

Indian Ocean Travel haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

1. Die gewissenhafte Reisevorbereitung

2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger

3. die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Prospekten angegebenen Reiseleistungen, sofern Indian Ocean Travel nicht vor Vertragsschluß eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat.

4. die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.

Wir bedauern jedoch, dass wir Verbindlichkeiten für Enttäuschungen infolge unvernünftiger Erwartungen nicht akzeptieren können.

 11. Beschränkung der Haftung

11.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.2 Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.3 Kommt Indian Ocean Traveldie Stellung eines vertraglichen Luft­frachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Monteraler Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfracht­führers für Tod oder Körperverletzung sowie Verluste und Beschädigun­gen von Gepäck. Sofern Indian Ocean Travelin anderen Fällen Leistungsträ­ger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen.

 12. Versicherungen

Es ist keine Buchungsbedingung jedoch äussest empfehlenswert eine Auslandskrankenversicherung zu haben.

Medizinische Versorgung kann in manchen Ländern immens hohe Kosten verursachen und falls sie keine geeignete Krankenversicherung abgeschlossen haben, können wir hierzu nicht haftbar gemacht werden.Eine Reiserücktrittsversicherung kann bei uns durch einen kompetenten Partner abgeschlossen werden.

13. Reisedokumente

Es liegt in Ihrer Verantwortung gültige Reisedokumente sowie benötigte Visa mit sich zu führen. Falls sie infolge dessen keine Einreise in das Urlaubsland gewährt bekommen oder eine entgeldliche Mehrbelastung entsteht, tragen wir keine Kosten.

14. Besondere Anforderungen & Wünsche

Wir möchten nochmals hervorheben, dass wir zwischen besonderen Anforderungen, welche Bestandteile eines schönen Urlaubs sind und besonderen Wünschen, unterscheiden. Falls besondere Anforderungen uns früh genug vor der Abreise mitgeteilt werden, versucht unser Team diesen, so gut wie möglich gerecht zu werden. Spezielle Wünsche werden ebenfalls weitergeleitet, jedoch können wir zu deren Erfüllung keine Garantie übernehmen.

15. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterläßt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

16. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber von Indian Ocean Travelgeltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem Indian Ocean Traveldie Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

17. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Indian Ocean Travelsteht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

Indian Ocean Travel haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende Indian Ocean Travelbeauftragt hat, es sei denn, daß Indian Ocean Traveldie Verzögerung zu vertreten hat.

Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Indian Ocean Travelbedingt sind.

18. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

19. Gerichtsstand

Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

20. Allgemeines

Wir wünschen Ihnen eine angenehme und erholsame Reise und bedanken uns für Ihr Interesse. Wir freuen uns jederzeit über ein Feedback.

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